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   LSG Berlin, 21.05.2003 - L 17 RA 55/02   

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https://dejure.org/2003,20438
LSG Berlin, 21.05.2003 - L 17 RA 55/02 (https://dejure.org/2003,20438)
LSG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2003 - L 17 RA 55/02 (https://dejure.org/2003,20438)
LSG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - L 17 RA 55/02 (https://dejure.org/2003,20438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Syndrom atypischer dysplastischer Naevi; Melanomerkrankung; Depressive Anpassungsstörung; Rente wegen Berufsunfähigkeit; Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Sozial zumutbare Verweisungstätigkeit; Einteilung der Berufe der Versicherten in Berufsgruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Berlin, 21.05.2003 - L 17 RA 55/02
    Es sind dementsprechend zu unterscheiden: 1. Angestellte ohne Ausbildung, 2. Angestellte mit einer Ausbildung bis zu 2 Jahren, 3. Angestellte mit einer längeren als zweijährigen (regelmäßig dreijährigen) Ausbildung, 4. Angestellte mit Vorgesetztenfunktion/spezifisch qualifizierte Angestellte, 5. Angestellte mit Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium voraussetzen, 6. Angestellte mit hoher beruflicher Qualität, die regelmäßig eine akademische oder vergleichbare Qualifikation voraussetzt, und mit einem Bruttoarbeitsentgelt oberhalb, an oder in der Nähe unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (vgl. BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

    Auszug aus LSG Berlin, 21.05.2003 - L 17 RA 55/02
    In der Regel ist dies die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - vgl. SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
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